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Reformierte Kirchgemeinde Zweisimmen

Kircheneintritt

Sie sind uns herzlich willkommen, wenn Sie in die reformierte Kirchgemeinde Zweisimmen und damit in die reformierte Landeskirche eintreten möchten.

Wenn Sie bisher bereits Mitglied in einer christlichen Gemeinde waren, überlegen Sie sich diesen Schritt gut. Natürlich freuen wir uns über jedes neue Gemeindeglied. Aber wir wollen nicht auf «Seelenfang» gehen oder Proselytenmacherei betreiben; neudeutsch heisst das übrigens «sheep stealing» – «Schäfchenklau» frei übersetzt. Andererseits heisst es in der Ringparabel in Lessings Nathan der Weise:

«Ein Mann, wie du, bleibt da
Nicht stehen, wo der Zufall der Geburt
Ihn hingeworfen: oder wenn er bleibt,
Bleibt er aus Einsicht, Gründen, Wahl des Bessern.»

Und Ihre Einsicht, Ihre Gründe und Ihre Wahl wollen wir gerne respektieren und Ihnen beim Übertritt / Eintritt in unsere Kirchgemeinde behilflich sein.

Gleiches gilt, wenn Sie bisher noch nicht Mitglied einer anderen christlichen Gemeinde waren. Gemäss Kirchenordnung geht ein Aufnahmegesuch an den Kirchgemeinderat der Wohngemeinde. In diesem Falle wenden Sie sich also entweder an einen der beiden Pfarrpersonen in Zweisimmen oder an ein Mitglied des Kirchgemeinderates oder an unser Sekretariat.