Hochzeit – kirchlich heiraten
Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der lebendigen Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen, ihren Lebensgeschichten und ihren Zukunftsplänen.
Gemeinsame Erfahrungen und wachsende Nähe führen zum Wunsch nach Verbindlichkeit. Die Liebenden möchten öffentlich zeigen: Ja, wir gehören zusammen und wollen zusammenbleiben.
Denn Liebe ist stark wie der Tod und Leidenschaft unwiderstehlich wie das Totenreich. Ihre Glut ist feurig und eine Flamme des HERRN, so dass auch viele Wasser die Liebe nicht auslöschen und Ströme sie nicht ertränken können.
(Hohellied 8,6.7)
Durch die Trauung auf dem Zivilstandsamt erhält die Partnerschaft eine rechtliche Grundlage. Vielen Paaren ist es ein Bedürfnis, diesen Übergang in eine neue Lebensphase religiös zu feiern. Sie möchten für ihre Ehe um den Segen Gottes bitten, denn sie wissen: Das Wagnis eines gemeinsamen Weges ist gross, wir sind auf die göttliche Begleitung angewiesen. Der Glaube, dass Gottes Liebe unsere menschliche Liebe trägt, gibt dem ehelichen Zusammenleben eine solide Grundlage.
Die reformierte Kirchgemeinde Zweisimmen gestaltet gerne eine solche Feier und begleitet Paare auf ihrem Weg. Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die zivile Trauung dafür Voraussetzung.
Wir feiern in der kirchlichen Trauung, dass sich zwei Menschen mit ihren je unterschiedlichen Geschichten, Eigenschaften, Charakteren gefunden haben und nun zusammenleben wollen. Dazu bitten wir um den Segen Gottes und erinnern an die Verantwortung der Ehepartner füreinander.
Wer seine Hochzeit nicht nur auf dem Zivilstandsamt, sondern auch in der Kirche feiert, bringt zum Ausdruck: Unsere Partnerschaft selbst, ihr Gelingen ist auch ein Geschenk. Darum bitten wir für und mit dem Brautpaar um die Begleitung Gottes. Eine solche Bitte ist getragen von der Hoffnung auf Gott, der allen Menschen seine Zuwendung und Liebe verheissen hat.
Ihr seid alle durch den Glauben zu Kindern Gottes in Jesus Christus geworden. Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, ihr alle habt Christus als Gewand angelegt. Darum gibt es nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau. Denn ihr alle seid eins in Jesus Christus.
(Galater 3,27.28)
Darum gehört das Eheversprechen unbedingt zu einem Traugottesdienst. Darin formulieren die Brautleute ihre Erwartungen und Hoffnungen und versprechen einander, ihr Leben gemeinsam zu gestalten, einander treu zu sein, zu vertrauen und zu vergeben. Das Trauversprechen ist keine Garantie für ein gelingendes Zusammenleben. Aber in ihm steckt die Verheissung, dass es gelingen kann, auch Krisensituationen zu bewältigen. Gottes Zusage gilt für die guten und die schwierigen Tage. Das Ja des Brautpaares zueinander hat seine Grundlage im Ja Gottes zu den Menschen.
Ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschliessung hat aber immer auch öffentlichen Charakter. Damit kommt zum Ausdruck, dass Verwandte, Angehörige und Freunde das Ehepaar auf dem gemeinsamen Weg begleiten. Einer Trauung von Paaren unterschiedlicher Konfession steht in Zweisimmen schon seit längerem nichts mehr im Weg. Die ökumenische Feier der Trauung wird von den katholischen und reformierten Pfarrpersonen gemeinsam durchgeführt. Je nach Wunsch des Brautpaares leitet der katholische Priester durch die Liturgie und der reformierte Pfarrer hält die Traupredigt oder umgekehrt.
Bitte beachten Sie: Beim Wunsch nach einer ökumenischen Feier der Trauung nach reformierter Ordnung benötigt die römisch-katholische Partnerin / der römisch-katholische Partner eine formelle Erlaubnis des Bistums (sogenannte Formdispens).
Die wichtigsten Informationen
Die wichtigsten Informationen zur Trauung in Zweisimmen finden Sie hier: Sie können dies auch als Merkblatt herunterladen.
Vorbereitung: Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig – etwa zwei Monate im Voraus –
- mit Pfarrer Stefan Lobsiger, Tel. 033 722 12 69 / 079 577 12 69 oder E-Mail:
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den Termin Ihrer Trauung und den Termin für ein Traugespräch.
Sekretariat: Nach der Anmeldung gibt die jeweilige Pfarrperson den Termin an unser Sekretariat, Andreas Maurer (Tel. 033 722 28 98, E-Mail
Sigristin: Ebenfalls wird die Sigristin, Magdalena Blatter (Tel. 079 782 11 71) informiert. Mit ihr setzen Sie sich bitte auch wegen der Dekoration der Kirche und des Blumenschmucks in Verbindung.
Pfarrer: Im Prinzip haben in Zweisimmen unsere beiden Pfarrpersonen die Arbeit nach Dienstwochen aufgeteilt; Abweichungen sind aber jederzeit möglich.
Sollten Sie durch persönliche Verbundenheit von einer auswärtigen Pfarrerin, einem auswärtigen Pfarrer getraut werden wollen, so melden Sie auch dies bitte rechtzeitig an.
Stühle: Bitte klären Sie rechtzeitig in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis, ob etwa die Trauzeugen (mit Partnern) neben dem Brautpaar sitzen sollen. Wir stellen dann Stühle in entsprechender Anzahl bereit.
Musik: Für Ihren Traugottesdienst stellt Ihnen die Gemeinde einen Organisten zur Verfügung. Darüber hinaus sind wir auch für weitere Möglichkeiten der musikalischen Gestaltung offen. Solisten, Instrumental- und Gesangsgruppen, Chöre können gerne in Ihrem Gottesdienst auftreten. Auch hier ist eine rechtzeitige Absprache mit der Sigristin und der Pfarrperson erforderlich.
Liederzettel: Wir stellen gerne einen Liederzettel zusammen, der in ausreichender Anzahl allen Hochzeitsgästen zur Verfügung gestellt wird. Bitte teilen Sie dazu rechtzeitig die Zahl der erwarteten Gottesdienstbesucher mit.
Fotos / Videos: Natürlich möchten Sie, dass diese festliche Feier auf Bildern und im Videofilm festgehalten wird. Wir empfehlen dazu, dass Sie einige geschickte Fotografen und Videografen aus dem Familien- und Freundeskreis auswählen. Gerne beraten wir diese dann rechtzeitig vor dem Gottesdienst. Aber Sie können auch einen professionellen Fotografen beauftragen. Auch dieser sollte sich mit dem Pfarrer vor dem Gottesdienst über seinen Einsatz beraten.
Blumenkinder: Wählen Sie nicht zu junge Kinder aus; diese verstehen manchmal nicht, was sie tun sollen und sind selbst sehr unsicher.
Überraschungen: Freundes- und Kollegengruppen planen gerne Überraschungen für das Brautpaar beim Auszug aus der Kirche. Geben Sie gerne die Telefonnummer des Pfarrers weiter, damit man sich im Vertrauen absprechen kann. Übrigens: Reis- und Konfettiwerfen vor der Kirchentür ist in unserer Gemeinde verboten!
Gebühren: Für Paare, bei denen beide oder einer der Eheleute Mitglied der reformierten Kirche ist und in Zweisimmen wohnt; die in Zweisimmen aufgewachsen und konfirmiert worden sind oder deren Eltern in Zweisimmen wohnen, ist die Trauung kostenlos.
Für auswärtige Paare bei denen mindestens einer der Eheleute Mitglied der reformierten Kirche ist, fallen 300.- Franken Gebühr für Kirche an; alle übrigen Paare zahlen 500.- Franken Gebühr für die Kirche zzgl. 320.- Franken für den Organisten und 60.- pro Stunde für den Aufwand des/r Sigrist/in.
Kollekte: Am Ende des Traugottesdienstes wird eine Kollekte zusammengelegt. Den Zweck können Sie frei bestimmen. Gerne berät Sie auch in dieser Frage Ihr Pfarrer, Ihre Pfarrerin.
Rodelblatt: Bei einer kirchlichen Trauung wird diese mittels eines Rodelblattes in unserem Kirchenbuch vermerkt. Wir benötigen daazu einige Angaben, die meist im vorbereitenden Traugespräch mit den Pfarrpersonen erhoben wird. Die Informationen werden vertraulich behandelt und dienen nur für unsere kirchlichen Zwecke. Die Trauung wird ebenfalls in unserem Kirchenblatt veröffentlicht. Wenn Sie dies nicht möchten, sagen Sie uns dies bitte.
Viel Freude bei der Vorbereitung auf den «Schönsten Tag»!